Links und Infos zu unserem aktuellen Flyer

Wir freuen uns, dass Sie den Weg hierher gefunden haben. Auf dieser Seite haben wir Ihnen - wie auf dem aktuellen Flyer erwähnt - Links zu allen relevanten Informationen zusammen gesammeln. Außerdem finden Sie hier auch nochmals unsere gesammelten Argumente für Ihre persönliche Stellungnahme an die Stadt Homburg.

Alle Links zum Thema

Wir haben versucht Ihnen hier alle Links auf relevante Dokumente und Websites zusammen zu stellen:

Bekanntmachungen der Stadt Homburg

Teiländerung des Flächennutzungsplanes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Weitere Dokumente zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes (Pläne, Umweltbericht, Stellungnahmen...)
Weitere Dokumente zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Pläne, Umweltbericht, Entwässerungsplan, Stellungnahmen...)

Weitere Links

Natura 2000 FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet (FFH = Flora-Fauna-Habitat)
"Jägersburger Moor" (Wikipedia)

Selbst Stellungnahme einlegen

Nutzen Sie die Möglichkeit Ihren Einspruch selbst bis einschließlich 29. Juni 2023 per E-Mail an stadtplanung@homburg.de zu senden.

Sie brauchen Hilfe bei der Formulierung der Stellungnahme?

Gerne helfen wir Ihnen bei der Formulierung Ihrer Einsprüche und laden Sie ein, uns dafür an einem der folgenden Termine kurz im Haus Benedikt (Tulpenweg 12, neben der Kirche Maria Hilf) zu besuchen:
- Montag, 19. Juni, zwischen 17 und 19 Uhr
- Dienstag, 20. Juni, zwischen 17 und 19 Uhr
- Mittwoch, 21. Juni, zwischen 17 und 19 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Mithilfe!

Unsere Unterstützungstermine sind bereits vorbei, aber gerne helfen wir auch jetzt noch Einsprüche zu formulieren! Senden Sie uns einfach eine Nachricht über das Kontaktformular.

Zusammenstellung von Argumenten

Im Folgenden finden Sie Argumente, welche wir für Sie zusammengetragen haben, um es Ihnen einfacher zu machen, Ihre Bedenken zu äußern. Nutzen Sie diese gerne für Ihren Einspruch.

1) Störung der Naturschutzgebiete durch den Campingplatzbetrieb

Der Campingplatz im Königsbruch widerspricht dem Schutzzweck der umliegenden Naturschutzflächen. Von dem Platz gehen erhebliche Störungen aus: Vor allem Lärm, Licht und Betreten durch Besucher mit Hunden. Das verursacht während der Blüh- und Brutzeiten Schäden und Verluste.
Der Umweltbericht berücksichtigt dies überhaupt nicht.

2) Gefährdung des Grundwassers

Das Gebiet ist als Vorrangfläche für den Grundwasserschutz ausgewiesen. In der Verordnung über das Schutzgebiet sind z.B. Abwasserkanäle, Waschplätze etc. ausdrücklich verboten, weil diese das Grundwasser sehr verschmutzen können. Die aktuelle und auch die geplante Nutzung (einschließlich dem Bau von „Tinyhäusern“ zu denen Toiletten gehören und PKW-Stellplätze direkt neben den Häusern) verstößt gegen geltendes Recht.

3) Fehlende Darstellung der geplanten Wasserschutzzone 3:

Im Planentwurf wird die auf dem Gelände geplante Wasserschutzzone 3 nicht dargestellt. Dies muss aber berücksichtigt werden, weil dort sonst alles erlaubt wäre.

4) Widerspruch zu den Zielen des Natur- und Bodenschutzes:

Für den Klimaschutz sollen die Moore wieder vernässt werden, damit von dort kein CO2 mehr austritt. Das ist auch im Königsbruch geplant. Ein Ferienhausgebiet würde dies jedoch verhindern, weil ein Grundwasseranstieg das Gelände unter Wasser setzen kann. Damit würde gegen die Ziele des Natur- und Bodenschutzes, sowie gegen die Moorstrategie der Bundes- und Landesregierung verstoßen.
Das Landschaftsprogramm von 2009 bezeichnet den umgebenden Wald und die Niedermoorböden als schützenswert.

5) Die Nutzungsänderung wird nicht ausgeglichen

Die aktuellen Pläne (Flächennutzungsplan der Stadt Homburg) zeigen einen Campingplatz als Grünfläche. Schon das war nicht korrekt, weil weder ein Campingplatz, noch eine Bebauung jemals genehmigt war. Man könnte das nachgenehmigen, aber:
Dann wären erhebliche Auflagen und Ersatzmaßnahmen nötig. Das will man dem Eigentümer ersparen. Deshalb wird in der jetzigen Planung nicht von der genehmigten Grünfläche ausgegangen, sondern von dem rechtswidrigen Zustand, wie er im Lauf der Jahre entstanden ist. Dadurch erspart man dem Eigentümer alle Kosten für Ersatz. Er müsste anpflanzen, pflegen, beim Wiederherstellen des Moores helfen. Stattdessen soll er nur Geld verdienen können, aber keine Leistung dafür erbringen müssen.
Das widerspricht einem ordentlichen Genehmigungsverfahren nach dem Baugesetzbuch.

6) Die Schäden in den Schutzgebieten werden ignoriert, daher auch keine Auflagen

Das geplante Gebiet grenzt an mehrere hochrangige Naturschutzgebiete: ein "EU Vogelschutzgebiet", das Natura 2000 Schutzgebiet „Jägersburger Wald und Königsbruch“, das gleichnamige Fauna-Flora-Habitat (FFH) Gebiet und weitere. Der Campingplatzbetrieb trägt schon jetzt zur Zerstörung des ehemaligen Niedermoores „Königsbruch“ bei. Er verursacht Störungen und Schäden in den umliegenden Gebieten, was erkennbar wird durch die Austrocknung des Moores, die Veränderung der Landschaft und das Verschwinden von Arten. Diese Störungen und Schäden werden weder im Entwurf, noch im Umweltbericht berücksichtigt. Daher werden auch keine wirksamen Auflagen oder Ausgleichsmaßnahmen erlassen. Denkbar wären z.B. der Bau eines Schutzdeichs und eine Wasserhaltung auf dem Gelände.

7) Es fehlen grundlegende Studien

Bei einer Umplanung wie dieser, muss vorher ermittelt werden, was vorhanden ist, bzw. war, was genehmigt ist und wie die Auswirkungen der Änderung sind. Dazu sind Studien nötig. Das Königsbruch und die umliegenden Schutzgebiete haben landesweite Bedeutung, da hier das größte Moor und die größte „Natura 2000 Schutzfläche“ des ganzen Saarlandes vorliegt. Der Umweltbericht genügt diesem Anspruch in keiner Weise. Vor allem fehlt eine „FFH-Verträglichkeitsstudie“, da u.a. auch ein FFH-Schutzgebiet betroffen wird.

8) Gefährdung weiterer Schutzgebiete durch geplante Aktivitäten im Königsbruch:

In der Nähe befinden sich zwei weitere Naturschutz- und FFH-Gebiete, die aufgrund ihrer Lage auf demselben Grundwasserkörper von den Aktivitäten im Königsbruch betroffen sein könnten. Dies wurde im Entwurf nicht berücksichtigt und hätte vor der Vorlage untersucht werden müssen.

9) Fällung von Wald für mehr Tinyhäuser

Ein Wald von 1,4 ha wurde abgeholzt, um Platz zu schaffen für einen Waldsaum. Dies führte zu einem erheblichen Verlust an Assimilationsleistung, die durch neue Pflanzungen nicht ersetzt werden kann. Auch dafür gibt es keinen Ausgleich. Fraglich ist, warum nicht einfach auf eine Reihe Tinyhäuser verzichtet wurde.

10) Unzureichender Umweltbericht:

Der vorgelegte Umweltbericht ist unzureichend, da er nur die Arten und Lebensräume innerhalb des Campingplatzgeländes betrachtet und sich hauptsächlich auf veraltete Daten stützt. Außerdem werden die Auswirkungen auf umliegende Gebiete nur am Rande behandelt und die bedeutendste Auswirkung des Planungsvorhabens, die Verhinderung einer Wiedervernässung der Moorflächen, nicht betrachtet. Der Bericht behauptet, dass die Revitalisierung des Moores aufgrund des Bestandsschutzes nicht vollständig zu erwarten sei - ohne Rücksicht auf die Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorschutz und auf die Moorschutzstrategie der Bundesregierung. Einen Bestandsschutz für illegal errichtete Bauwerke und illegal betriebene Campingplätze gibt es aber nicht. Auch nicht bei langjährigem Betrieb.

11) Die Alternativenprüfung fehlt

Weder im Flächennutzungsplan-Verfahren noch im Bebauungsplan wurde eine Alternativenprüfung durchgeführt, da von Landes- und kommunaler Seite Interesse am Fortbestand der Anlage geäußert wurde. Politisch motivierte Vorgaben können kein Kriterium für die rechtliche Bewertung eines Natura 2000 Schutzgebietes sein. Eine Alternativenprüfung, die im Bauleitplanverfahren vorgeschrieben ist, kann damit nicht umgangen werden. Eine objektive Prüfung von Alternativen wäre angesichts der eingetretenen Schäden und der Bedeutung des Gebietes unbedingt erforderlich.

12) Mangelhafte Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen:

Die im Umweltbericht vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und Ersatz im Sinne der Eingriffsregelung verfehlen ihren Zweck. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden den notwendigen Standards nicht gerecht und verstoßen gegen einschlägige Verbote im Bundesnaturschutzgesetz.
Die Projektverwirklichung stört oder verhindert die dringend notwendige Wiedervernässung des gesamten Königsbruchs.
Eine unvoreingenommene Prüfung möglicher Alternativen könnte zu dem Schluss kommen, dass ein Ferienhausgebiet zwar wünschenswert, aber an dieser Stelle unangebracht wäre.
Das war aus wirtschaftlichem Interesse offenbar nicht gewünscht.

13) Erhebliche Abwägungsfehler im künftigen Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan

Nach Berücksichtigung aller Belange, die durch eine solche Planung betroffen sein können, muss eine Abwägung erfolgen. Die Abwägung muss alle Interessen und Belange „gerecht“ bewerten. Davon kann hier keine Rede sein. Es wurden zahlreiche Abwägungsfehler begangen, die nur durch Voreingenommenheit zu erklären sind.
- Für bis zu 1.300 Besucher wurde ein viel zu kleiner Parkplatz vorgesehen.
- Die Ver- und Entsorgung geht zu Lasten des Grundwassers. Es gibt keine ausreichenden Schutzmaßnahmen.
- Es wird behauptet, die Planung habe positive Auswirkungen auf das Klima. Die künftigen Klimaschäden fallen unter den Tisch.
- Die Schäden der Vergangenheit durch illegale Nutzung gehen nicht ein in die Bilanz.
- Die Auswirkungen auf die umliegenden Schutzgebiete werden nicht thematisiert.
All diese Fehler können in ihrer Auswirkung die politisch gewollte Wiedervernässung des Königsbruchs verhindern und somit erhebliche Mengen an Klimagasen freisetzen.
Das Abwägungsverfahren entspricht nicht den Anforderungen des Natur-, Wasser- und Klimaschutzes.
Die Bilanzierung ignoriert wichtige Sachverhalte und Argumente gegen die Planung. Sie ist einseitig und berücksichtigt nur das wirtschaftliche Interesse des Vorhabenträgers.
Der Entwurf sollte vom Stadtrat unbedingt abgelehnt werden. Sollte er trotzdem eine Mehrheit erhalten, muss er gerichtlich überprüft werden.