Wir freuen uns, dass Sie den Weg hierher gefunden haben. Auf dieser Seite finden Sie die im zweiten Flyer erwähnten Dokumente und unsere gesammelten Argumente zum damaligen Planungsverfahren. Bitte beachten Sie: Fristen und Termine aus dem Jahr 2023 sind inzwischen abgelaufen.
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Bekanntmachungen der Stadt Homburg
- Teiländerung des Flächennutzungsplanes
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan
- Weitere Dokumente zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes
- Weitere Dokumente zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Weitere Informationen
Zusammenstellung von Argumenten
Die folgenden Punkte wurden 2023 als Hilfestellung für persönliche Stellungnahmen an die Stadt Homburg zusammengetragen.
1. Störung der Naturschutzgebiete durch den Campingplatzbetrieb
Vom Platz gehen Störungen durch Lärm, Licht sowie Besucher und Hunde aus. Während Blüh- und Brutzeiten können dadurch Schäden und Verluste entstehen. Der damalige Umweltbericht berücksichtigte diese Auswirkungen aus unserer Sicht nicht ausreichend.
2. Gefährdung des Grundwassers
Das Gebiet ist als Vorrangfläche für den Grundwasserschutz ausgewiesen. Abwasseranlagen, Waschplätze, Toiletten und Pkw-Stellplätze können Risiken für das Grundwasser mit sich bringen und müssen an den geltenden Schutzvorgaben gemessen werden.
3. Fehlende Darstellung der geplanten Wasserschutzzone 3
Im damaligen Planentwurf wurde die auf dem Gelände geplante Wasserschutzzone 3 nicht dargestellt. Sie muss bei der Bewertung zulässiger Nutzungen berücksichtigt werden.
4. Widerspruch zu Natur-, Boden- und Klimaschutzzielen
Moore sollen wiedervernässt werden, damit der Torf keine weiteren Klimagase freisetzt. Ein Ferienhausgebiet könnte den nötigen Grundwasseranstieg verhindern und damit den Zielen des Natur- und Bodenschutzes sowie den Moorstrategien von Bund und Land widersprechen.
5. Fehlender Ausgleich der Nutzungsänderung
Die Planung ging nach unserer Bewertung vom über Jahre entstandenen Zustand statt von der genehmigten Grünfläche aus. Dadurch drohten notwendige Auflagen, Ersatzmaßnahmen und Beiträge zur Wiederherstellung des Moores zu entfallen.
6. Schäden in angrenzenden Schutzgebieten
Das Plangebiet grenzt an ein EU-Vogelschutzgebiet, das Natura-2000-Gebiet und das FFH-Gebiet Jägersburger Wald und Königsbruch. Bestehende und mögliche weitere Störungen müssen erfasst und durch wirksame Auflagen oder Ausgleichsmaßnahmen begrenzt werden.
7. Fehlende grundlegende Studien
Vor einer Umplanung müssen Bestand, Genehmigungslage und Auswirkungen verlässlich ermittelt werden. Angesichts der landesweiten Bedeutung des Gebiets hielten wir insbesondere eine belastbare FFH-Verträglichkeitsprüfung für erforderlich.
8. Auswirkungen auf weitere Schutzgebiete
Weitere Natur- und FFH-Gebiete liegen auf demselben Grundwasserkörper. Mögliche Auswirkungen von Eingriffen im Königsbruch auf diese Flächen mussten nach unserer Auffassung vor einer Entscheidung untersucht werden.
9. Waldverlust für zusätzliche Tiny Houses
Für die Planung wurde Wald gerodet. Der Verlust seiner ökologischen Leistung lässt sich nicht kurzfristig durch Neupflanzungen ersetzen. Eine Verkleinerung des Vorhabens wäre als Alternative zu prüfen gewesen.
10. Unzureichender Umweltbericht
Der damalige Bericht betrachtete überwiegend das Campingplatzgelände und stützte sich teilweise auf ältere Daten. Die zentrale Frage, ob das Vorhaben eine Wiedervernässung des Königsbruchs verhindert, wurde aus unserer Sicht nicht angemessen bewertet.
11. Fehlende Alternativenprüfung
Eine objektive Prüfung anderer Standorte oder Nutzungsvarianten war angesichts der Bedeutung und Vorschädigung des Gebiets notwendig. Politische Wünsche nach einem Fortbestand der Anlage ersetzen diese Prüfung nicht.
12. Mangelhafte Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Vorgeschlagene Maßnahmen müssen die tatsächlichen Eingriffe wirksam vermeiden oder ausgleichen. Sie dürfen die dringend notwendige Wiedervernässung des gesamten Königsbruchs nicht stören oder dauerhaft verhindern.
13. Abwägungsfehler in Flächennutzungs- und Bebauungsplan
Bei der Abwägung müssen Verkehrsaufkommen, Ver- und Entsorgung, Grundwasser, vergangene Schäden, umliegende Schutzgebiete und langfristige Klimafolgen vollständig berücksichtigt werden. Aus unserer Sicht gewichtete der Entwurf wirtschaftliche Interessen einseitig und hätte deshalb abgelehnt oder umfassend überarbeitet werden müssen.
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